Stallbau (Bauvoranfrage)

Geplant war es, im eigenen Dorf einen Stall zu errichten. Liebe Nachbarn hätten sogar einen Teil Ihres Grundstücken zur Verfügung gestellt. 

Um einen Stall zu errichten muss man natürlich einen Bauantrag stellen. In unserem Falle hat man sich nach Rückfrage beim Bauamt darauf geeinigt, erst einmal eine Bauvoranfrage zu stellen. 

Diese ermöglicht es, mit geringem Kostenaufwand (bei uns waren es 60,-€) zu prüfen, ob ein Stallbau überhaupt möglich ist. 

Dazu wurde beim Bauamt ein kleines Essay eingereicht, in diesem wurde erläutert wie genau die Eselhaltung aussehen sollte, wie der Stall gebaut werden sollte, Futter gelagert und Mist entsorgt werden sollte. Eben Alles, rund um das Thema Eselhaltung. Auch wie groß gewisse Bereiche gestaltet werden sollen, schließlich gibt es ja Richtlinien, dass z.B. je Esel mindestens 5qm eingeplant werden müssen. Dazu kann man sich im Tierschutzgesetz und der Fachliteratur, z. B. „Esel halten“, sehr gut informieren. 

Wir haben erklärt wie der Boden gestaltet werden soll, im Stallbereich mit Betonplatten und Stallmatten und im Außenbereich Paddockplatten oder eine vergleichbare Rollenware. Ob eine Drainage mit Kies und Schotter notwendig geworden wäre, wissen wir nicht genau, so tief sind wir nicht vorgedrungen. Grundsätzlich muss aber auf eine gute Entwässerung geachtet werden. Die Esel sollten möglichst einen befestigten, trockenen Bereich zur Verfügung haben. Schotter oder Sand ist tatsächlich die gängigste Gestaltungsform.

Die Beplankung des Stalles sollte mit Holz erfolgen und das Dach mit Wellblech ausgelegt werden. Um den Ein- und Ausgang etwas windgeschützter zu gestalten, sollte ein Streifenvorhang angebracht werden.

Des Weiteren wurde eine Skizze erstellt, wie genau der Stall aussehen sollte, zu Grunde gelegt wurden zuerst einmal die Maße, die vor Ort ohne Probleme umsetzbar wären und die Mindestanforderungen erfüllen. Und die Wunschvorstellung, wie es von der Gestaltung her am besten wäre, es sollte ja auch alles praktikabel sein und die zur Verfügung stehende Fläche optimal genutzt werden um uns noch so viel Freifläche wie möglich bereit zu halten. 

So war es geplant. Da es eine Voranfrage war, gibt es natürlich keine finale Fassung.
Das wäre das Wunschareal gewesen. Aber leider mitten im Wohngebiet.

Dazu wurden diverse Flurpläne und Kartenausschnitte vorbereitet. 

Sogar mit den ansässigen Nachbarn wurde gesprochen um die Ausrichtung des Stalls nicht nur dem Wetter anzupassen, sondern auch der Lage ihrer Terrasse. Man will ja schließlich nicht, dass sich später jemand durch irgendetwas gestört fühlt oder der Stall evtl. die Sonne von der Terrasse nimmt. 

So weit so gut. Als man sich über Design, Form und Lage einig war, wurde alles gesammelt ans Amt geschickt. 

Und dann fangen die Mühlen an zu mahlen. Ein durchaus langwieriger Prozess. Schließlich muss die Verbandsgemeinde, der Gemeinderat und das Bauamt der Kreisverwaltung zustimmen. 

Unser „Fall“ wurde im Gemeinderat wirklich sehr ausführlich diskutiert. Es gab Pro und Contra, Gegner und Befürworter. Schlussendlich wurde sich aber leider auf die bestehende Nutzungsverordnung hingewiesen und die besagt: „Keine Großtierhaltung im reinen Wohngebiet“. Und das haben wir hier leider. Ähnliche Anträge wurden auch in der Vergangenheit bereits mehrfach abgelehnt. 

Dieser Beschluss wird dann natürlich ans zuständige Bauamt übermittelt. Dieses erstellt dann eine offizielle Bauablehnung.

Um den Prozess zu verkürzen und keine unnötigen Kosten zu produzieren, haben wir dann in Absprache mit dem Bauamt die Bauvoranfrage auf Grund des negativen Beschlusses des Gemeinderates von uns aus zurückgezogen. Dadurch sind wir bei besagten 60,-€ gelandet. 

Offiziell hätte sonst das Amt ein Ablehnung erstellen müssen mit Bescheid und anderen Unterlagen, das kann man natürlich allen Beteiligten ersparen. 

Natürlich hätte man über eine Emissionsprüfung auch versuchen können den Stallbau als Ausnahmeregelung zu erzwingen, da wir ja nun kaum als wirkliche „Großtiere“ angesehen werden können. Aber dann würden das natürlich auch andere Pony- und Pferdehalter probieren und das war dann einfach zu viel und auch nicht sehr erfolgsversprechend. Die „Lärmbelästigung“ wäre in unserem Fall tatsächlich kaum bis gar nicht vorhanden, allerdings bezieht sich eine Emissionsprüfung auch auf Geruchsbelästigung. Der Mist, z.B., muss so gesammelt und gelagert werden, dass keine Flüssigkeiten in das Erdreich gelangen. Also sprich eine Betonplatte drunter oder direkt in einem Anhänger sammeln. Und gerade im Sommer kann Mist natürlich sehr stinken.

Die Weidehaltung wäre bei uns übrigens gestattet, wir dürften durchaus schlicht auf dem Grundstück stehen, auch mit mobilem Unterstand, z.B. mit einem Weidezelt, aber das wäre für uns nicht optimal, da ja auch Futter und sonstige Materialien und auch der Mist irgendwo „gelagert“ werden müssten. Hier hat Kerstin sich dazu entschieden solche Schlupflöcher zum Allgemeinwohl nicht auszunutzen. Wir sind im Dorf sehr willkommen und möchten nicht riskieren, dass sich dies durch unüberlegte Maßnahmen ändert.

Mit ein bisschen Glück dürfen wir im Sommer auch auf ein benachbartes Grundstück kommen, das gehört dem NABU und der würde sich über Wochenendgäste freuen.

Somit haben wir (vorerst) vom eigenen Stallbau abgesehen. Aber wir sind noch so jung und wer weiß, was die Zukunft noch so alles mit sich bringt 😉